Das Niedersächsische Finanzgericht hat Zweifel daran geäußert, dass Zahlungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung lohnsteuerbar sind (Urteil vom 11.01.2007 - Az. 11 K 307/06). Die Revision zum BFH wurde zugelassen, das Verfahren ist derzeit beim BFH anhängig (Az. VI R 8/07). Steuerpflichtige sollten unter Hinweis auf das anhängige Verfahren die Einkommensteuerveranlagungen offen halten, um eventuelle Ansprüche auf Rückerstattung von Lohnsteuer zu wahren.
Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater.
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